Was jetzt auf Shopbetreiber zukommt
Auf viele Onlinehändler kommt im Herbst 2026 eine neue Informationspflicht zu: Ab dem 27. September 2026 müssen Verbraucher beim Kauf physischer Produkte über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert werden. Dafür führt die EU ein einheitliches Gewährleistungslabel ein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt zusätzlich ein Garantielabel hinzu.
Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher- und klare Regeln für Händler.

Was muss im Onlineshop geändert werden?
Das Gewährleistungslabel muss für Kunden vor Abschluss der Bestellung gut sichtbar verfügbar sein. Es kann beispielsweise auf der Produktseite oder im Checkout eingebunden werden.
Eine Verlinkung lediglich in den AGB reicht nicht aus.
Das Garantielabel ist etwas spezieller: Es wird erforderlich, wenn der Hersteller für ein Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren gewährt. In diesem Fall muss das Label direkt dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden und unter anderem Hersteller, Modell und Garantiedauer enthalten.
Jetzt den eigenen Onlineshop prüfen
Noch ist etwas Zeit. Dennoch empfehlen wir, bestehende Onlineshops frühzeitig technisch zu prüfen. Insbesondere bei individuell programmierten Shops oder umfangreichen Produktkatalogen kann die Umsetzung zusätzlichen Aufwand verursachen.
Sie betreiben einen Onlineshop und möchten wissen, ob Anpassungen notwendig sind?
Wir unterstützen Sie gern bei der technischen Prüfung und Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Shopsystem.




