Was jetzt auf Shopbetreiber zukommt

Auf viele Onlinehändler kommt im Herbst 2026 eine neue Informationspflicht zu: Ab dem 27. September 2026 müssen Verbraucher beim Kauf physischer Produkte über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert werden. Dafür führt die EU ein einheitliches Gewährleistungslabel ein.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt zusätzlich ein Garantielabel hinzu.

Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher- und klare Regeln für Händler.

Gewährleistungs- und Garantielabel

Wer ist betroffen?

Die neue Regelung betrifft grundsätzlich Unternehmen, die physische Produkte an Verbraucher verkaufen – beispielsweise über einen eigenen Onlineshop oder über Verkaufsplattformen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Neu- oder Gebrauchtwaren angeboten werden. Auch bei Gebrauchtwaren ist das Gewährleistungslabel erforderlich – selbst wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist wirksam auf ein Jahr verkürzt wurde. Nicht betroffen sind dagegen rein digitale Produkte, Online-Kurse, SaaS-Angebote und Dienstleistungen.

Reine B2B-Shops sind von der neuen Pflicht ebenfalls ausgenommen.

Betroffen:

  • Onlineshops mit physischen Produkten

  • Händler auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay

  • Verkäufe an Verbraucher (B2C)

  • Auch Gebrauchtwaren

Nicht betroffen:

  • Reine B2B-Shops

  • Digitale Produkte, SaaS und Dienstleistungen

Was muss im Onlineshop geändert werden?

Das Gewährleistungslabel muss für Kunden vor Abschluss der Bestellung gut sichtbar verfügbar sein. Es kann beispielsweise auf der Produktseite oder im Checkout eingebunden werden.

Eine Verlinkung lediglich in den AGB reicht nicht aus.

Das Garantielabel ist etwas spezieller: Es wird erforderlich, wenn der Hersteller für ein Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren gewährt. In diesem Fall muss das Label direkt dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden und unter anderem Hersteller, Modell und Garantiedauer enthalten.

Gewährleistungslabel

  • für physische Produkte

  • vor Vertragsabschluss sichtbar

  • standardisierte EU-Vorgabe

Garantielabel

  • nur bei zusätzlicher Haltbarkeitsgarantie

  • produktbezogen

  • Hersteller, Modell & Dauer angeben

Warum sollten Shopbetreiber jetzt aktiv werden?

Die Labels unterliegen konkreten Vorgaben hinsichtlich Darstellung, Inhalt und Platzierung. Eine beliebige Anpassung an das eigene Webdesign ist daher nicht möglich.

Gerade bei größeren Shops sollte deshalb rechtzeitig geprüft werden,

  • welche Produkte betroffen sind,
  • ob Herstellergarantien bestehen,
  • an welcher Stelle die Labels technisch eingebunden werden können,
  • und ob verwendete Shopsysteme oder Plugins entsprechende Funktionen bereitstellen.

Fehlende oder falsch eingebundene Labels können ab dem 27. September 2026 ein Abmahnrisiko darstellen.

Jetzt den eigenen Onlineshop prüfen

Noch ist etwas Zeit. Dennoch empfehlen wir, bestehende Onlineshops frühzeitig technisch zu prüfen. Insbesondere bei individuell programmierten Shops oder umfangreichen Produktkatalogen kann die Umsetzung zusätzlichen Aufwand verursachen.

Sie betreiben einen Onlineshop und möchten wissen, ob Anpassungen notwendig sind?

Wir unterstützen Sie gern bei der technischen Prüfung und Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Shopsystem.