Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter bestimmter Dienstleistungen – darunter auch Webseitenbetreiber – seit dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Anforderungen richten sich nach den europäischen Harmonisierungsvorgaben (EU-Richtlinie 2019/882) und orientieren sich insbesondere an den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), Stufe AA.
Für Ihre Website bedeutet das u.a.:
- Texte müssen verständlich und kontrastreich sein
- Die Seite muss per Tastatur vollständig bedienbar sein
- Inhalte müssen für Screenreader zugänglich sein (z. B. Alternativtexte für Bilder)
- Struktur und Navigation müssen klar und konsistent aufgebaut sein
- Formulare müssen korrekt beschriftet und verständlich sein
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss bereitgestellt werden

